Startseite
Menschen
Konzept
Unterricht
Kommunizieren
Geschichte(n)
Gebühren
Anmeldung
Kontakt
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12/2005)

Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Klangwerk statt.

Es gelten die Gebühren des aktuellen Prospektes.

Für jeden Schüler besteht eine Unfallversicherung, deren Kosten in den Beiträgen enthalten sind und sich auf den direkten Schulweg (Hin- und Rückweg) und die Unterrichtszeit in der Musikschule erstreckt.

Bei der Planung der Unterrichtsstunden werden die Interessen der Schüler nach Möglichkeit berücksichtigt. Wechsel des Lehrers oder die Veränderung von Unterrichtszeit oder Klassenraum berechtigen nicht zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.

Die Schulleitung kann einen Unterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen fristgerecht oder aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen) fristlos kündigen.

Die Schulleitung behält es sich vor, die einzelnen Gruppen nach Begabung der Schüler im Interesse der Teilnehmer neu einzuteilen.

Ist bis zum Unterrichtstag keine Zahlung erfolgt, kann der Unterrichtsplatz anderweitig vergeben werden. Dieses entbindet den Schüler jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht für den Unterricht, solange der Vertrag gültig ist.

Fallen Unterrichtsstunden durch Verhinderung des Lehrers aus, ohne dass ein Vertreter gestellt werden kann, wird der Unterricht nachgeholt oder verrechnet.

Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Beitragsminderung oder Erstattung. Chronische Erkrankung mit Attest können zur Stornierung des laufenden Vertrags führen.

Für alle durch einen Schüler vorsätzlich verursachten Schäden, z.B. an Instrumenten, Einrichtung, Räumen usw., sowie für Folgeschäden, haftet der Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte in vollem Umfang.

Die Musikschule übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe oder liegengebliebene Gegenstände.

Verträge mit der Musikschule bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig, wenn sie nicht von der Schulleitung schriftlich bestätigt worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Erfüllungsort ist Neuwied. Vorherige Ausgaben der allgemeinen Unterrichtsbedingungen werden hiermit ungültig.